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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MORITZEN-CONSULT für die Durchführung von Beratungsleistungen.  Stand 07/2005.

 

 

§ 1   Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen gelten zwischen der Moritzen-Consult und ihren Auftraggebern für alle Aufträge über Beratungsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.

 

 

§ 2   Gegenstand

 

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der MORITZEN-CONSULT durchgeführt wird. Die Auswahl der leistenden Mitarbeiter bleibt MORITZEN-CONSULT vorbehalten.

 

 

§ 3   Leistungsumfang

 

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. MORITZEN-CONSULT wird nur auf Basis eines von zwischen Auftraggeber und MORITZEN-CONSULT schriftlich vereinbarten Auftrages tätig. Änderungen oder Ergänzungen zu dem Auftrag bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

 

§ 4   Verschwiegenheitspflicht

 

MORITZEN-CONSULT ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

 

 

§ 5   Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der MORITZEN-CONSULT zu unterstützen., insbesondere schafft der Auftraggeber unterentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

 

MORITZEN-CONSULT wird jederzeit Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Informationen gewährt und MORITZEN-CONSULT wird rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.

 

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von MORITZEN-CONSULT gefertigten Berichte und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den Unterlagen verbleiben bei MORITZEN-CONSULT.

 

 

§ 6   Haftung und Schadenersatz

 

MORITZEN-CONSULT schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadenersatzanspruch auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung beschränkt.

 

 

§ 7   Vertragsdauer und Kündigung

 

Jede Vereinbarung mit MORITZEN-CONSULT kann von beiden Seiten mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

 

MORITZEN-CONSULT hat dann das Recht, die bis dahin aufgelaufenen Aufwendungen abzurechnen.

 

 

§ 8    Honorare, Rechnungsstellung, Fälligkeiten

 

Das Entgelt für die Dienste von MORITZEN-CONSULT ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

 

Die Höhe der Honorare werden vor Tätigkeitsbeginn vereinbart.

 

 

§ 9    Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Bad Segeberg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

 

 

§ 10  Teilnichtigkeit

 

Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nicht oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.


Haftungsausschluss / Disclaimer


MORITZEN – CONSULT

Klaus H. Moritzen

An der Trave 69 a

23795 Bad Segeberg


Tel:  04551 - 960 281
Mail: info@moritzen-consult.de

Stand   07 / 2005