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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der MORITZEN-CONSULT für die
Durchführung von Beratungsleistungen. Stand 07/2005.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Bedingungen
gelten zwischen der Moritzen-Consult und ihren Auftraggebern für
alle Aufträge über Beratungsarbeiten sowie ähnliche
Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des
Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte
Mitarbeiter der MORITZEN-CONSULT durchgeführt wird. Die Auswahl
der leistenden Mitarbeiter bleibt MORITZEN-CONSULT vorbehalten.
§ 3
Leistungsumfang
Die
Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden
Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der
Vertragsparteien geregelt. MORITZEN-CONSULT wird nur auf Basis
eines von zwischen Auftraggeber und MORITZEN-CONSULT schriftlich
vereinbarten Auftrages tätig. Änderungen oder Ergänzungen zu dem
Auftrag bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4
Verschwiegenheitspflicht
MORITZEN-CONSULT ist
verpflichtet, Informationen über Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
§ 5
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die Tätigkeiten der MORITZEN-CONSULT zu
unterstützen., insbesondere schafft der Auftraggeber
unterentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner
Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages
erforderlich sind.
MORITZEN-CONSULT
wird jederzeit Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen
Informationen gewährt und MORITZEN-CONSULT wird rechtzeitig mit
allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
Der Auftraggeber
steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von
MORITZEN-CONSULT gefertigten Berichte und sonstigen Unterlagen nur
für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige
Schutzrechte an den Unterlagen verbleiben bei MORITZEN-CONSULT.
§ 6 Haftung und
Schadenersatz
MORITZEN-CONSULT
schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
aus. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf
den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren
und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der
Höhe nach ist ein etwaiger Schadenersatzanspruch auf den
Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung beschränkt.
§ 7
Vertragsdauer und Kündigung
Jede Vereinbarung
mit MORITZEN-CONSULT kann von beiden Seiten mit einer 14-tägigen
Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
MORITZEN-CONSULT hat
dann das Recht, die bis dahin aufgelaufenen Aufwendungen
abzurechnen.
§ 8 Honorare,
Rechnungsstellung, Fälligkeiten
Das Entgelt für die
Dienste von MORITZEN-CONSULT ist innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Die Höhe der
Honorare werden vor Tätigkeitsbeginn vereinbart.
§ 9
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Bad Segeberg. Es ist
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden.
§ 10
Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser
Bestimmungen ganz oder teilweise nicht oder unwirksam sein oder
werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die
Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch
wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
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